Wohnungseigentum

Als Vertragsanwälte von Haus & Grund sind wir mit diesem Sachgebiet besonders vertraut.

Der Wert einer Immobilie verlang geradezu nach intensiver vorausschauender und gestalterischer rechtlicher Beratung. In der notwendigen Qualifikation kann diese ausschließlich durch einen Rechtsanwalt erteilt werden:

Das komplizierte Geflecht des Wohnungseigentums mit seinen Beteiligten (Eigentümer, Gemeinschaft, Hausverwaltung, Teilungserklärung, Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum, Beschlüsse, Wirtschaftsplan und Abrechnung) ist für den Laien häufig nicht mehr überschaubar. Unverhofft ist er gebunden, wenn er nicht innerhalb der gesetzlichen Fristen die notwendigen Schritte ergreift. Ist das Objekt dann noch vermietet oder verpachtet, verkomplizieren sich die Rechtsverhältnisse um ein Vielfaches. 

Oftmals provozieren unvollkommene oder rechtlich fehlerhaft gestaltete Vereinbarungen oder Beschlüsse erst ein Problem und dann einen Rechtsstreit. 

Rechtsfragen zum Wohnungseigentum

Erfahrungsgemäß stellen sich u. a. regelmäßig Fragen zu

  • Rechten und Pflichten im Verhältnis zum Bauträger

  • Einzelheiten zum Kauf und Verkauf einer Eigentumswohnung, 

  • Nutzung und Gebrauchsregelung des Gemeinschaftseigentums,

  • optische Gestaltung und Veränderung des Sondereigentums (Balkon, Fenster usw.),

  • Beseitigung von Schäden und Mängeln durch alle oder den einzelnen,

  • Wirtschaftsplan, Instandhaltung, Jahresabrechnung,

  • Befugnisse und Pflichten der Hausverwaltung

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