Wirtschaftsmediation 

Zielsetzung: 

Die Parteien schaffen selbstbestimmt ihre gemeinsamen Zukunftsperspektiven. Dabei legen sie ihre fachliche und ihre Lösungskompetenz nicht in die Hände Dritter.

Im Wirtschaftsrecht können hierdurch insbesondere effektiv und synergetisch u. a. folgende Problemstellungen und Konflikte gelöst werden:

- innerhalb einer Organisation (Arbeitsplatz)

auf den Ebenen Mitarbeiter - Mitarbeiter, Vorgesetzter - Mitarbeiter, Abteilung - Mitarbeiter (Mobbing), Abteilung - Abteilung

- sowie zwischen verschiedenen Organisationen und Unternehmen (Wettbewerb) 

z. B. Lieferant - Abnehmer, Muttergesellschaft - Tochtergesellschaft, Vorgänger - Nachfolger (Betriebsübergabe), Mitbewerber - Mitbewerber 

- in Bauprozessen

Zeit- und Kostenersparnis statt langwierige Gutachten und Gerichtsverfahren

- im öffentlichen Recht (Bau- und Entwicklungsprojekte)

Einbindung aller Interessen zur gemeinschaftlichen Zielerreichung statt zehn Jahre Verwaltungsrechtsstreit ohne Zukunft

Über das Verfahren informiert Sie unsere Seite Mediation.

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