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Öffentliches Recht/Verwaltungsrecht "Öffentliches Recht" oder "Verwaltungsrecht" betrifft die Rechtsverhältnisse zwischen Bürger und Staat (Bund, Land, Gemeinden, Polizei) sowie der Behörden oder ihrer Organe untereinander. Im Einzelfall unterliegen derartige Rechtsverhältnisse auch Spezialgerichtsbarkeiten (Finanz-, Sozialgerichte usw.); diese werden hier nicht dargestellt. Wesentliches Gestaltungsmittel der staatlichen Gewalt ist der Verwaltungsakt (Bescheid, Verfügung u. ä.). Er kann den Bürger belasten oder/und begünstigen. Ggf. wird die Entscheidung mit Auflagen verbunden. Teils wird die Behörde auf Grund eigenen Auftrags oder Ermessens tätig, teils ist ein Antrag des Bürgers notwendig. Nicht selten sind Dritte ebenfalls betroffen (z. B. der Nachbar bei baulichen Maßnahmen). Stets empfiehlt sich die Einsicht in die Behördenakten - hierzu benötigen Sie den Anwalt. Einer belastenden Entscheidung geht regelmäßig eine Anhörung voraus, meist in einem schriftlichen Verfahren. Dies ist der späteste Zeitpunkt, zu dem Sie anwaltlichen Rat einholen sollten(!); dies gilt für alle Rechtsgebiete. Ein Bescheid ist in aller Regel mit einem Widerspruchsrecht verbunden. Der Widerspruch soll die Behörde oder ihre Aufsichtsbehörde zur Überprüfung der Entscheidung veranlassen. Er ist stets fristgebunden - wird die Frist nicht gewahrt, sind alle Gegenrechte von vornherein verloren. Ohne anwaltliche Hilfe kommen Sie im Widerspruchsverfahren regelmäßig nicht zum Erfolg. Verwaltungsverfahren (auch gerichtliche) dauern häufig sehr lange. Deshalb sind häufig einstweilige Anordnungen durch das Verwaltungsgericht erforderlich, um die Rechte des Bürgers zu sichern. Auch hierfür benötigen Sie regelmäßig anwaltliche Unterstützung. Wir vertreten Sie gegenüber den Behörden und vor den Verwaltungsgerichten (bis zum Bundesverwaltungsgericht). Unsere Tätigkeit in diesem äußerst vielfältigen Rechtsgebiet liegt schwerpunktmäßig im beispielsweise
> Fahrerlaubnisrecht Hierzu gehören Rechtsfragen zu
> Polizei- und Ordnungsrecht vor allem
insbesondere
vor allem
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