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42. Deutscher Verkehrsgerichtstag |
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Der 42. Deutsche Verkehrsgerichtstags in Goslar (28.-30.04.2004), veranstaltet von der Deutschen Akademie für Verkehrswissenschaft unter Mitwirkung u. a. des ADAC, befasste sich im Arbeitskreis III mit Fragen des Motorradverkehrs. Diskutiert wurden Fragen zum Motorrad als Mobilitäts- oder Störfaktor, zum Fahrverhalten und zu Unfallgefahren. Einzelthemen waren die künftige Verbesserung der technischen Fahrzeugausrüstung sowie der Fahrerschutzkleidung, Verkehrssicherungspflichten der Straßenbaulastträger (Bitumen bei Fahrbahnsanierungen, Leitplankengestaltung usw.), Streckensperrungen und Aspekte des Fahrerlaubnisrechts, schließlich Aufklärungskampagnen und Fahrertrainings.
Alle
in den acht Arbeitskreisen des Verkehrsgerichtstags erarbeiteten
Empfehlungen finden sich unter folgendem Link: Die Entschließung des Arbeitskreises III (Motorradverkehr) im Wortlaut: Das Risiko, mit einem Motorrad tödlich zu verunglücken, ist immer noch achtmal höher als das für PKW-Insassen. Der Arbeitskreis hält deshalb folgende Empfehlungen für vordringlich: 1. Motorradfahrer reduzieren ihr Risiko, wenn sie sich so verhalten, dass sie in jeder Situation noch über Sicherheitsreserven verfügen. Ihnen wird dringend empfohlen, jährlich zu Beginn der Saison ein Sicherheitstraining für Motorradfahrer zu absolvieren. Sicherheitstrainings sind auf breiter Basis finanziell zu fördern. 2. Auch Autofahrer sind aufgefordert, auf die besonderen Fahreigenschaften von motorisierten Zweirädern zu achten. Hierauf ist in der Fahrschulausbildung verstärkt einzugehen. 3. Die Motorradindustrie, Medien und die Werbung sollten Elemente der Verkehrssicherheit in den Vordergrund stellen. 4. Motorräder aller Preissegmente sollten unbedingt mit ABS ausgerüstet werden. Dafür müssten finanzielle Anreize geschaffen werden. Die angekündigte Initiative der Bundesregierung zur obligatorischen Ausrüstung von Motorrädern mit ABS in Europa wird unterstützt. 5. Die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 km/h für jugendliche Leichtkraftradfahrer hat sich nicht bewährt und sollte aufgehoben werden. 6. Die von der EG-Kommission geplante Anhebung der Leistungsgrenze auf 35 kW für den Motorradführerschein und insbesondere eine zusätzliche Aufstiegsprüfung als Voraussetzung für das Führen schwerer Motorräder werden abgelehnt. 7. Künftig erteilte Fahrerlaubnisse der Klasse B (PKW) sollten aus Verkehrssicherheitsgründen nicht ohne zusätzliche Fahrschulausbildung zum Führen von Leichtkrafträdern berechtigen. 8. Besondere Gefahrenstellen, vor allem in Kurvenbereichen, müssen verstärkt durch Maßnahmen der Straßenbaubehörden - namentlich durch Unterfahrschutz an Schutzplanken - entschärft werden. Hierauf haben die Unfallkommissionen ihr verschärftes Augenmerk zu richten. 9. Der Einsatz von Bitumen bei der Fahrbahnausbesserung ist zu vermeiden. Außerdem ist auf die strikte Einhaltung der technischen Regelwerke zur Griffigkeit zu achten. 10. Der Arbeitskreis fordert geeignete Maßnahmen auf europäischer Ebene zur Geräuschreduzierung bei Motorrädern. 11. Länder und Polizei sind aufgefordert, eine effektive und flexible Verkehrsüberwachung - namentlich wegen der Schwierigkeiten bei der Identifikation des Fahrers und der zum Teil erheblichen Geschwindigkeitsverstöße - zu gewährleisten. 12. Der Motorradverkehr sollte bei künftigen Infrastrukturplanungen stärker berücksichtigt werden. Ihre
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