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Mehrwertsteuer beim Unfallschaden erstattungsfähig |
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- AG Münsingen v. 06.05.2003 - 2 C 32/03 - Nach einem Totalschaden verweigerte die Haftpflichtversicherung des Schädigers die Erstattung des Mehrwertsteueranteils des Wiederbeschaffungswerts, weil das Ersatzfahrzeug privat erworben wurde. Sie berief sich auf die seit 01.08.2002 geltende Neuregelung des Schadensrechts. Der Geschädigten wurde der fehlende Betrag zuerkannt, da der Gesetzgeber eine Schlechterstellung des Privatkäufers nicht gewollt habe. Anwalt der Geschädigten: RA Meyer auf der Heyde Mit der von uns vertretenen Rechtsaufassung erreichen wir zwischenzeitlich auch, dass der Mehrwertsteueranteil des Wiederbeschaffungswerts in voller Höhe ersetzt wird, selbst wenn zunächst nur der Mehrwertsteueranteil aus der Differenzbesteuerung geleistet wurde. Siehe hierzu auch den Beitrag in DAR 2004, 18 ff. (Das Deutsche Autorecht) NEU: zu diesem Problem bestätigend der Bundesgerichtshof |
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