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Lebenslage Rente - Berufsunfähigkeitsversicherung muss zahlen |
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- Oberlandesgericht Frankfurt/Main v. 20.03.2003 - Ein junger Bundeswehrpilot hatte sich gegen das Risiko des Verlusts der Tauglichkeit zum militärischen Flugzeugführer versichert ("loss-of-licence"-Versicherung). Im Zuge seiner Ausbildung auf sehr anspruchsvolle Flugzeugmuster erwies er sich nach Begutachtung durch das Flugmedizinische Institut der Luftwaffe den psycho-physischen Anforderungen nicht mehr gewachsen. Er wurde in eine andere Laufbahn versetzt. Die Berufsunfähigkeitsversicherung wandte ein, es handele sich nicht um eine Veränderung des Gesundheitszustandes im Sinne ihrer Zusatzbedingungen, vielmehr um einen Risikoausschluss wegen psychischer Störungen. Landgericht und Oberlandesgericht Frankfurt sprachen dem Betroffenen die lebenslange Rente zu. Die Ausschlussklausel betreffe nur ausschließlich psychische Störungen. Anwalt des Piloten: RA Meyer auf der Heyde |
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