Kürzung der Beamtenpension beseitigt  

 

- Verwaltungsgericht  Sigmaringen v. 10.07.2001 -

Das Ruhegehalt eines Beamten wurde als Folge einer Ehescheidung um mehr als 1.000 DM monatlich gekürzt, denn im sog. Versorgungsausgleich war ein Teil der Ruhegehaltsanrechte des Beamten auf die damalige Ehefrau übertragen worden. Die geschiedene Frau hatte wieder geheiratet und war ohne Inanspruchnahme der Rente gestorben. Ihr zweiter Ehemann, der ja grundsätzlich Anspruch auf Witwerrente aus der Rentenanwartschaft seiner Frau hatte, bezog aufgrund ausreichender eigener Einkünfte aber keinerlei Rente.

Die Besoldungsdienststelle des Beamten lehnte die Zahlung der ungekürzten Rente ab. Vor dem  Verwaltungsgericht setzten wir die Vollzahlung durch (rechtskräftig) - nebst Nachzahlung für einen beachtlichen Zeitraum.

Anwalt: RA Meyer auf der Heyde

 

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