Kinder vom Balkan nach Deutschland verbracht 

 

- Ein thüringisches Familiengericht v. 16.01.2001 und v. 31.05.2002 -

Ein deutscher Familienvater wollte aus einem Balkanstaat (weder der Europäischen Union noch den Staaten des ehem. Jugoslawiens zugehörig) wieder nach Deutschland zurück übersiedeln. Seine Ehefrau wollte die Kinder bei sich behalten. Die Kinder besaßen beide Staatsangehörigkeiten.

Im Wege einer einstweiligen Anordnung eines deutschen Familiengerichts konnte die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf den (immer noch im Ausland befindlichen) Vater erreicht werden.

Die Kinder wurden in Deutschland eingeschult. 

Das Ehescheidungsverfahren der Eltern fand sodann vor einem Gericht des Balkanstaats statt. Zum Abschluss des dortigen Verfahrens wurde die elterliche Sorge uneingeschränkt und umfassend auf die Mutter übertragen.  

Dennoch konnten wir im Weiteren den Abschluss des Sorgerechtsverfahrens vor dem deutschen Familiengericht mit der vollständigen Übertragung der elterlichen Sorge auf den Vater erreichen. 

Die Kinder blieben in Deutschland.      

Anwalt des Vaters: RA Meyer auf der Heyde

 

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