Beim Kfz-Verkauf beachten: 

Stellen Sie die Abmeldung/Ummeldung sicher! Sonst bleibt die Kfz-Steuer bei Ihnen und geht ein Unfall zu Lasten Ihres eigenen Versicherungsvertrags!

Beste Lösung: 

Selbst abmelden und vorübergehend stilllegen. Nur dann muss der Käufer das Fahrzeug mit eigener Versicherung neu anmelden.

Außerdem Ihrer eigenen Versicherung den Verkauf mitteilen.

Ansonsten:

In jedem Fall aber sofort der Zulassungsstelle den Verkauf mit Namen und Anschrift des Käufers und Nachweis der Übergabe von Kfz-Brief und Kfz-Schein mitteilen, außerdem die Versicherung über den Verkauf benachrichtigen. (Das Kfz läuft mindestens noch 1 Monat auf Ihre Versicherung, wenn es durch den Käufer nicht versichert wird: >> Prämie, Schadensfreiheitsrabatt, in dieser Zeit keine Neuanmeldung auf gleichen Vertrag möglich!) 

Wenn eben möglich, entfernen Sie Ihr Kennzeichen vom Kfz und behalten es bei sich.

Vordrucke für die o. g. Mitteilungen erhalten Sie bei der Zulassungsstelle und von Ihrer Versicherung.

Aus unserer Praxis (Kfz wird vom Verkäufer nicht umgemeldet oder gleich weiter verkauft):

- Zwangsabmeldung nicht möglich, weil Käuferadresse nicht mit Ausweis übereinstimmt,

- Zwangsabmeldung nicht möglich, weil Kfz ins Ausland verschwindet,

- Kurzzeit-Kennzeichen des Käufers keine Sicherheit: Kfz muss nicht angemeldet werden(!)

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