Erbrecht

Für erbrechtliche Fragestellungen empfiehlt sich vorausschauende und planerische anwaltliche Beratung besonders.

Noch zu Lebzeiten muss die Verwirklichung des Willens des Erblassers gesichert werden.

Nach dem Erbfall sind die Rechte der Erben und der testamentarisch Begünstigten zu wahren. 

Ihr "letzter Wille"

Bei der Abfassung Ihres "letzten Willens" müssen Sie besonders beachten:

  • Ein Formfehler kann Ihre letztwillige Verfügung unwirksam machen.

  • Ihre Formulierung kann mehrere Deutungen zulassen. Ohne juristischen Rat geht es hier nicht(!). 

  • Eine wohlgemeinte Anordnung kann das exakte Gegenteil des Gewollten bewirken.

Beispiele für anwaltliche Hilfestellung:

Sichern Sie Ihre Vorstellungen und Rechte durch anwaltliche Hilfe besonders bei folgenden Anlässen:

  • Gestaltung Ihres Testaments, eines Erbvertrages oder eines Vermächtnisses,

  • Enterbung,

  • Gestaltung des erbrechtlichen Teils eines Ehevertrages,

  • Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft,

  • Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen,

  • Erbscheinsverfahren,

  • Erbteilskauf,

  • Gestaltung einer Betriebsübergabe.

  • Fragen der Testamentsvollstreckung

Testamentsvollstreckung

Auch als Testamentsvollstrecker stehen wir gern zur Verfügung. Planung und Gestaltung Ihrer letztwilligen Verfügung erleichtern diese Aufgabe besonders. 

Zu unseren Seiten

Erbrecht aktuell  Interessante Fälle

Zurück zum Start - Unfall, Bußgeld, Inkasso: bundesweite Schnellabwicklung     

 

Inhalt: Nutzung und Verlinkung unter Quellenhinweis jederzeit erwünscht
Design: © RA Meyer auf der Heyde - alle Seiten -

 

 


 

Hat Ihnen diese Seite gefallen? Dann besuchen Sie noch eine weitere!
Oder geben Sie uns eine positive Rückmeldung (für Fachleute: "feedback").

Haben Sie etwas vermisst? Informieren Sie uns einfach per e-mail!

Oder haben Sie gar einen Fehler entdeckt? (Peinlich, peinlich ... )
Für eine kurze Info danken wir.

Ihre Kanzlei MADH Rechtsanwälte