Besser gerechnet als die Polizei  

 

- Bußgeldverhandlung v. 08.09.1999 -

Auf Grund einer Kontrolle der Tachografenscheibe (Straßenkontrolle der Polizei) wurden einem Lkw-Fahrer 21 Geschwindigkeitsüberschreitungen um 9 bis 18 km/h innerhalb von 2 1/2 Stunden vorgeworfen.

Wir (selbst) werteten die Tachografenscheibe aus und stellten dabei einen Fehler des Fahrtenschreibergeräts fest. Dieser hatte das Aufzeichnungsergebnis verfälscht. 

Auf diesen Fehler stützten wir die Verteidigung. 

Der gerichtlich bestellte Sachverständige bestätigte den Fehler des Geräts.

Das Bußgeld konnte auf zwei rechtlich selbständige Fälle reduziert werden.

Verteidiger: RA Meyer auf der Heyde

 

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