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Bundesarbeitsgericht: 2 Kündigungen als einheitlicher Lebenssachverhalt |
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- Urteil v. 14.09.1994 - 2 AZR 182/94 - (= NJW 1995, 1173 ) - Ein Arbeitgeber sprach zunächst eine mündliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses aus. Er entschloss sich noch am gleichen Tage, dieser eine schriftliche folgen zu lassen. Wir erhoben für den Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage gegen "die" Kündigung vom 9. Juni 1992. Das Arbeitsgericht Reutlingen gab der Klage statt. Auf die Berufung des Arbeitgebers wies das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg die Klage zurück. Auf unsere Revision sah das Bundesarbeitsgericht die Gründe des Urteils des LAG als unzutreffend an und verwies die Sache an das LAG zurück. Das Landesarbeitsgericht wies darauf hin die Berufung des Arbeitgebers zurück. Somit hatte das Urteil des Arbeitsgerichts Bestand. Anwalt des Arbeitnehmers in allen Rechtszügen: RA Meyer auf der Heyde |
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