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Allgemeine Geschäftsbedingungen gesetzliche Neuregelungen seit 1. Januar 2002 Zum 1. Januar 2002 wurde das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) durchgreifend geändert durch das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts. Wichtige Neuerungen: - behindertengerechte Einbeziehung Gegenüber körperlich Behinderten (z. B. Fehlsichtige) sind AGB künftig nur dann wirksam, wenn der Verwender (Verkäufer) dem Verbraucher (Kunden) in geeigneter Weise die Kenntnisnahme vom Inhalt der AGB ermöglicht. Allerdings muss die Behinderung für den Verwender erkennbar sein. - pauschalierter Schadensersatz Verlangt der Verwender (Verkäufer) pauschalierten Schadensersatz (z. B. in Prozent des Kaufpreises oder pauschale Verzugszinsen), muss den Kunden ausdrücklich auf die Möglichkeit hinweisen, einen geringeren Schaden nachzuweisen (z. B. gar nicht entstanden oder deutlich geringer als die verlangte Pauschale). - formularmäßige Freizeichnungsklauseln Haftung auf Schadensersatz kann nur noch für leichte Fahrlässigkeit beschränkt werden: bei Hauptleistungspflichten nur durch Haftungsbegrenzung (z. B. auf Höchstsummen), bei Nebenpflichten in vollem Umfang, jedoch nicht für Körperschäden. Zu unseren Seiten Zurück zum Start - Unfall, Bußgeld, Inkasso: bundesweite Schnellabwicklung |
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