Fuhr das Motorrad 70 oder 120 km/h? 

- Strafverhandlung v. 09.04.2003 -

Der Pkw (Linksabbieger) hatte den Vorrang des entgegen kommenden Motorrades missachtet. Das Motorrad prallte in die Seite des Pkw. Dessen Beifahrerin wurde schwer verletzt.

Der Motorradfahrer, über den Pkw hinweg geschleudert, erlitt ebenfalls schwere Verletzungen. Das Motorrad zeriss in zwei Teile.

In der Strafverhandlung wurde dem Motorradfahrer überhöhte Geschwindigkeit von ca. 120 km/h vorgeworfen; zulässig waren 70 km/h. Der Gutachter des Gerichts beharrte auf 118 - 125 km/h. 

Mit Hilfe eines weiteren Sachverständigen, den wir auch in die Verhandlung luden, wiesen wir schwere Fehler des Gerichtsgutachters nach. Eine  Fahrgeschwindigkeit von 70 km/h war nicht auszuschließen.

Das Strafverfahren wurde eingestellt.

Dies verbesserte die Position für das Schadensersatzverfahren deutlich.

Verteidigerin: RA'in Käsmayr-Leo 

Zurück zum Start - Unfall, Bußgeld, Inkasso: bundesweite Schnellabwicklung 

 

Inhalt: Nutzung und Verlinkung unter Quellenhinweis jederzeit erwünscht
Design: © RA Meyer auf der Heyde - alle Seiten -